Kredit trotz Betreibung – geht das?
Eine laufende Betreibung erschwert einen Kredit erheblich. Was das Gesetz sagt, welche Rolle die Tragbarkeit spielt und welche Schritte realistisch weiterhelfen.
Kurz und ehrlich: Mit einer offenen Betreibung ist ein Privatkredit in der Schweiz in aller Regel nicht möglich. Seriöse Anbieter, die das Gegenteil versprechen, sollten Sie meiden – oft verstecken sich dahinter überhöhte Kosten.
Warum das so ist
Das Konsumkreditgesetz verpflichtet zu einer Tragbarkeitsprüfung. Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führen würde. Eine laufende Betreibung ist ein deutliches Signal, dass die Tragbarkeit nicht gegeben ist – deshalb wird der Antrag meist abgelehnt.
Betreibungsauszug: nur auf Verlangen
Für den Antrag müssen Sie in der Regel keinen Betreibungsauszug vorab einreichen. Das Finanzierungsinstitut verlangt ihn nur, wenn es ihn im Einzelfall ausdrücklich benötigt.
Was realistisch hilft
- Betreibung bereinigen: offene Forderung begleichen oder – bei unberechtigter Betreibung – Rechtsvorschlag erheben und den Eintrag löschen lassen.
- Warten und Tragbarkeit verbessern: stabiles Einkommen, gesenkte Fixkosten und ein sauberes Zahlungsverhalten wirken sich positiv aus.
- Bestehende Schulden ordnen: bei mehreren Verpflichtungen kann eine Budgetberatung sinnvoller sein als ein neuer Kredit.
Sobald keine offene Betreibung mehr vorliegt und die Tragbarkeit stimmt, steht einem Antrag nichts mehr im Weg. Vorsicht ist geboten bei Angeboten, die Kredite „garantiert trotz Betreibung" versprechen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Fast & Fair Credit vergibt selbst keine Kredite.
